Beglaubigte Übersetzung des iranischen Führerscheins
Wenn Sie Ihren iranischen Führerschein bei einer deutschen Behörde, Führerscheinstelle oder für die Umschreibung einer Fahrerlaubnis vorlegen müssen, benötigen Sie in vielen Fällen eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche.
Die Übersetzung wird durch Alireza Abdollahi, ermächtigter Übersetzer für Persisch und Deutsch in Deutschland, angefertigt und kann für Behörden und offizielle Stellen verwendet werden.
Senden Sie einfach ein Foto oder einen Scan Ihres Führerscheins über WhatsApp oder E-Mail. Nach Prüfung des Dokuments erhalten Sie Informationen zu Preis und Bearbeitungszeit.
Dokument per WhatsApp senden
Wofür wird die Übersetzung benötigt?
- Vorlage bei der Führerscheinstelle
- Umschreibung eines iranischen Führerscheins in Deutschland
- Behördliche Anträge und Verwaltungsverfahren
- Versicherung, Arbeitgeber oder andere offizielle Stellen
- Prüfung der Fahrerlaubnis durch deutsche Behörden
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gut lesbares Foto oder Scan der Vorderseite des Führerscheins
- Gut lesbares Foto oder Scan der Rückseite des Führerscheins
- Bei Bedarf: Kopie des Ausweises oder Reisepasses zur Namensprüfung
- Ihre vollständige Anschrift für den Postversand
Ablauf der Übersetzung
- Sie senden Ihr Dokument per WhatsApp oder E-Mail.
- Das Dokument wird geprüft.
- Sie erhalten den Preis und die voraussichtliche Bearbeitungszeit.
- Nach Zahlungseingang wird die beglaubigte Übersetzung erstellt.
- Die Übersetzung wird auf Wunsch per Post an Ihre Adresse gesendet.
Häufige Fragen
Kann ich den Führerschein per WhatsApp senden?
Ja. Für die erste Prüfung reicht in der Regel ein gut lesbares Foto oder ein Scan des Führerscheins.
Wird die Übersetzung per Post verschickt?
Ja. Die fertige beglaubigte Übersetzung kann per Post an Ihre Adresse in Deutschland geschickt werden.
Ist die Übersetzung für deutsche Behörden geeignet?
Die Übersetzung wird von einem ermächtigten Übersetzer für Persisch und Deutsch in Deutschland angefertigt und ist für offizielle Zwecke bestimmt. Die endgültige Entscheidung über die Annahme liegt jedoch immer bei der jeweiligen Behörde.